Solidarität mit Benedikt Glasl!
Pressemitteilung unseres Bundesvorstands
An der Ludwig-Maximilian-Universi
Im letzten Jahr schloss er sein Studium ab und erhielt im Frühling eine Zusage für sein Referendariat.
Im September sollte er für sein Referendariat vereidigt werden. Kurz zuvor erhielt er jedoch eine E- Mail von der Regierung Oberbayerns. Diese kündigte eine Prüfung der Verfassungstreue aufgrund seiner Mitgliedschaft bei dielinke.SDS und der Linksjugend [‘Solid] an. Dieses war für den Landesverfassungsschutz Grund genug ihn als „gefährlichen Linksextremist“ einzustufen.
Seitdem hat er, mit Unterstützung seiner Schule (Mittelschule an der Guardinistraße, München), schon ein halbes Jahr ohne Gehalt als Referendar gearbeitet.
Am 12.02.2018 hat das Bayrische Kultusministerium nunmehr einen Bescheid erlassen, der ihn „aufgrund seiner linksextremistischen Vergangenheit“ als Gefahr für die SchülerInnen einstuft und ihm jeglichen (selbst gestalteten) Unterricht verbietet.
Sein Führungszeugnis ist leer. Er wurde in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt angezeigt, angeklagt oder verurteilt. Was ihm zum Vorwurf gemacht wird, ist lediglich die Mitgliedschaft in der LINKEN nahestehenden politischen Organisationen, deren Tätigkeit, auch in Bayern, vollkommen legal ist.
Er hat dagegen Klage eingereicht.
„Wir verurteilen aufs Schärfste das Vorgehen des bayrischen Kultusministeriums und fordern die Behörde auf das Berufsverbot gegen Benedikt Glasl sofort aufzuheben“, sagt Dorian Tigges, Mitglied in Bundesvorstand von dielinke.SDS. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Menschen, die sich (hochschul-)politisch in der LINKEN oder ihr nahstehenden Verbänden engagieren in Bayern nach wie vor mit existenzbedrohenden Repressionen rechnen müssen. Dies ist einem demokratischen Staat nicht angemessen. Daphne Weber (Bundesvorstand dielinke.SDS) stellt dazu fest: „Bereits im Jahr 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall einer niedersächsischen Lehrerin, die Mitglied der DKP war, fest, dass eine derartige Praxis einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt.“
Ebenso widerspricht ein Vorgehen, wie es nun in Bayern wieder zu beobachten ist der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Dort heißt es: „Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen (…).“
„Das menschenrechtswidrige und antidemokratische Vorgehen der bayrischen Behörden in diesem Fall stellt nicht nur für Benedikt Glasl eine existenzielle Gefahr dar“, so Roberto del Aurel (Bundesvorstand dielinke.SDS)„, sondern auch die Verfasstheit der Bundesrepublik als demokratischen Rechtsstaat in Frage.“
Repressionen gegen Mitglieder oder Sympathisanten demokratischer Parteien und deren nahestehenden Vereinen und Verbänden in Bayern kommen einem indirekten Parteiverbot gleich. Damit maßt sich die Staatsregierung nicht nur Entscheidungsbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts an, sondern hebelt auch die, durch Artikel 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention besonders geschützte, Meinungsfreiheit aus.
Deswegen fordern wir:
Sofortige Aufhebung des Berufsverbots gegen Benedikt Glasl!!
Ein Ende der Repressionen gegen demokratisch engagierte Studierende in Bayern!! Hochschulpolitik ist kein Verbrechen!!
#SolidaritätMitBenedikt