Informationen zur Erstattung von Fahrtkosten

Der Bundesverband möchte allen Mitgliedern die Teilnahme an bundesweiten Veranstaltungen (z.B. Bundeskongressen) finanziell ermöglichen. Wir erstatten deshalb im Regelfall die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort und zurück. Außerdem entsendet der Bundesvorstand gelegentlich Delegationen zu externen politischen Events, für die eine Fahrkosten(teil-)übernahme möglich ist.

Im Folgenden wird beschrieben, was es bei der Kostenerstattung zu beachten gibt.

Allgemeine Informationen

Die Fahrtkostenerstattung kann über das Antragsformular bei der Bundesgeschäftstelle der Linksjugend [’solid] e.V. beantragt werden (siehe unten). Grundsätzlich orientieren sich die Erstattungsrichtlinien an der Finanzordnung der Linksjugend [’solid], können aber in Einzelfällen abweichen.

Antragstellung & Antragsfrist

Der ausgefüllte Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten kann in einem Zeitraum von sechs Wochen beginnend mit dem Reisedatum per E-Mail an bundesfinanzen@linksjugend-solid.de oder postalisch an die Bundesgeschäftstelle gesendet werden. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist ist eine Bewilligung nicht mehr vorgesehen und kann nur noch durch einen Beschluss des Bundesvorstands ermöglicht werden, der seinerseits beantragt werden muss.

Für die schnelle Zuordnung und Weiterverarbeitung der Erstattungsanträge wird um sorgfältiges Ausfüllen gebeten. Kontaktdaten sind unbedingt anzugeben, damit wir bei Bedarf Rückfragen stellen oder weitere Belege einfordern können. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nur nach explizitem Wunsch.

Dem Erstattungsantrag sind Belege hinzuzufügen, aus denen die Reisedetails und -kosten ersichtlich werden. Bei Fernverkehrsreisen mit der Deutschen Bahn genügt dafür in der Regel das elektronische Ticket als PDF. Belege müssen, sofern sie nicht in elektronischer Form vorliegen, im Original beim Bundesverband eingereicht werden. Erfahrungsgemäß betrifft das v.a. Nahverkehrstickets, die z.B. an einem Automaten erworben wurden.

Weiterverarbeitung und Rückfragen

Die Bearbeitung der Erstattungsanträge durch die Bundesgeschäftstelle kann einige Zeit in Anspruch nehmen und kann durch sorgfältige Bearbeitung des Antragsformulars durch die Antragsteller wesentlich beschleunigt werden. Anfragen über den Status der Antragsverarbeitung sind nur in Ausnahmesituationen zu stellen (z.B. bei dringendem Bedarf).

Für Rückfragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter der Bundesgeschäftstelle jederzeit zur Verfügung. Es gelten die Hinweise zur Kostenerstattung der Linksjugend [’solid] e.V.

Informationen zum Bundeskongress

Allen Haupt- und Ersatzdelegierten zum Bundeskongress und allen Kommissionsmitgliedern werden die Fahrtkosten zum Bundeskongress und zurück vom Bundesverband erstattet. Die Delegiertentätigkeit oder Kommissionsmitgliedschaft wird idealerweise direkt mit der Antragstellung angezeigt, da sich wegen eventueller Rückfragen ansonsten die Verarbeitungszeit verlängert.

Informationen für Delegationen

Der Bundesvorstand beschließt in der Regel einen Pauschalbetrag (üblicherweise max. 500€), der einer Delegation für die gemeinsamen Fahrtkosten insgesamt zur Verfügung steht. Die Größe der Delegation richtet sich entsprechend grob nach den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Wird der Pauschalbetrag von einer Delegation bewusst überschritten, können wir die vorgesehenen Finanzmittel gleichmäßig unter den Delegationsteilnehmern verteilen und Fahrtkosten anteilig erstatten. In Einzelfällen kann der Bundesvorstand weiter Finanzmittel nachbeschließen.