23. April 2023
Pressemitteilung: Universitätspräsidium untersagt Veranstaltung zu antimuslimischem Rassismus, aus Angst „Ansehen der Philipps-Universität Marburg zu beeinträchtigen“ – Protest angekündigt!
Am Freitag den 21.04.2023 musste die Feier des muslimischen Eid-Gebets und Fests im Georg-Gaßmann-Stadion wegen einer Bombendrohung evakuiert werden. Am selben Tag kündigte die Universitätsleitung die Raumbelegung zur Veranstaltung „Antimuslimischer Rassismus“ der Gruppe ‚Seebrücke Marburg‘ sowie der Hochschulgruppe SDS im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ der Universitätsstadt Marburg. Zwei Meldungen – ein Tag in Marburg.
Die Universitätsleitung begründete die Raumkündigung damit, dass „nicht auszuschließen ist, dass die Veranstaltung das Ansehen der Philipps-Universität Marburg beeinträchtigen könnte“. Von Seiten der Universitätsleitung ließ man sich für einen politischen Streit innerhalb der Studierendenschaft instrumentalisieren, in dem es um die undifferenzierte Gleichsetzung von BDS mit Antisemitismus geht. In der Stellungnahme des SDS an die Universitätsleitung (s.u.) wird Bezug genommen zu dem Vorwurf. Ähnliche Vorwürfe in anderen Orten wurden bereits von zwei deutschen Gerichten verhandelt und als nicht begründet angesehen1.
Der SDS weist daraufhin: „Kernbestandteil des antimuslimischen Rassismus, der von AfD und anderen neurechten Akteur:innen vertreten wird, ist das Narrativ vom sogenannten ‚importierten Antisemitismus‘, der besonders auf muslimische Menschen projeziert wird“.
„Der Beschluss des Universitätspräsidiums, bestätigt nur die Dringlichkeit unserer Veranstaltung. Dass einer rassismusbetroffenen Person seitens des Präsidiums die Plattform genommen wird, sich wissenschaftlich mit dem virulenten Phänomen des Rassismus auseinanderzusetzen, ist ein Skandal“, heißt es in einem Statement des SDS. Wir bekräftigen, dass die Universität ein Raum der wissenschaftlichen Diskussion ist. Die Austragung von Meinungsverschiedenheiten in Forschungsgegenständen sehen wir daher an der Universität richtig platziert.
Deshalb rufen wir alle Menschen, die sich ehrlich gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen oder etwas darüber lernen möchten, auf, an unserer Kundgebung „Antimuslimischen Rassismus ernstnehmen“ am Montag den 24.04.2023 um 17:45 Uhr am Firmaneiplatz in Marburg, beim ursprünglichen Veranstaltungsort, teilzunehmen. Anschließend an die Kundgebung möchten wir die Veranstaltung in einem alternativen Raum in der Nähe fortführen.
Mit freundlichen Grüßen
der Bundesvorstand von Die Linke.SDS
1 Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht BDS-Maßnahmen als eindeutig gedeckt durch die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2016-005122-ASW_EN.html
Die gleiche Position vertritt der UN-Berichterstatter für die Menschenrechtspakte: https://www.ohchr.org/en/news/2019/04/un-experts-call-israel-overturn-deportation-human-rights-watch-director?LangID=E&NewsID=24516
Das Verwaltungsgericht Oldenburg sah in ähnlich gelagerten Fällen eine Verletzung der Versammlungsfreiheit: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-haelt-aufhebung-der-entscheidung-zur-ueberlassung-eines-vortragssaals-im-pfl-fuer-eine-vortragsveranstaltung-der-bds-im-mai-2016-durch-die-stadt-oldenburg-fuer-rechtswidrig-169355.html
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht urteilte, die Beweislast für die Antisemitismus-Vorwürfe liege bei der Partei, die einen solchen Vorwurf erhebt. Das Gericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die BDS-Initiative antisemitisch ist oder den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Ordnung in Deutschland widerspricht: Beschluss des 10. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 27.3.2019, Beschluss 10 ME 48/19, 3 B 709/19 (Abschrift, nicht online).
Statement an den Universitätspräsidenten Nauss
Hallo sehr geehrter Herr Nauss,
Ein ehrliches Danke für diese Informationen. Diesen schwerwiegenden Vorwurf nehmen wir sehr ernst, da wir uns als SDS grundsätzlich gegen Antisemitismus und Rassismus einsetzen. Wir teilen dabei die Auffassung der von Ihnen genannten zivilgesellschaftlichen Monitoringeinrichtung ausdrücklich nicht. Unsere Auffassung wird innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses (inter-)national auch geteilt und ist daher weiterhin Gegenstand der Forschung.1
Bezüglich der Veranstaltung möchten wir deshalb unsere Auffassung mit Ihnen teilen:
1. Wir sind gegen jede Form von Antisemitismus, gehen dagegen bei Demonstrationen auf die Straße und betreiben Aufklärung innerhalb der Studierendenschaft. Wir setzen uns sogar dagegen ein, dass die Philipps-Universität Marburg Gelder annimmt von Juristischen Personen, die der Mittäterschaft an Holocaust und Vernichtung mitschuldig sind, bis Reperationen und Entschädigungen gezahlt wurden. Dazu zählen die Nachfolgeunternehmen der IG Farben, namentlich Agfa, Basf, Bayer etc. Daher treten wir als SDS, wie Sie wissen, für eine Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit der Universität ein (siehe beschlossener Antrag des 11. Senats vom 30.03.2022, TOP – 33 Antrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Philipps-Universität Marburg [Unterlage Nr. 11-223]).
2. Wir sind schockiert darüber, dass unsere Veranstaltung zu antimuslimischem Rassismus gemeinsam mit der Seebrücke Marburg als antisemitisch verurteilt wird. Diese Veranstaltung findet im Rahmen der internationalen Wochen gegen Rassismus der Stadt Marburg statt. Unsere Intention war es die Perspektive von Geflüchteten unter (Post-)Kolonialen Gesichtspunkten zu behandeln und dabei auch die Situation in Deutschland zu diskutieren. Der von Ihnen genannte Vorwurf des Antisemitismus entspricht in diesem Fall dem Narrativ der „Neuen Rechten“, wonach der Antisemitismus aus „muslimischen Ländern importiert“ sei. Daher haben wir große Bedenken, wenn dieser Zusammenhang in Hinblick auf unsere Veranstaltung überhaupt hergestellt wird. Es bestätigt unsere Veranstaltung, die der Fragestellung nachgeht: Was ist überhaupt antimuslimischer Rassismus.
3. Silencing von Geflüchteten
Gerade in Deutschland werden die Stimmen von Rassismus betroffenen Menschen im Diskurs häufig mundtot gemacht. Diese Perspektive wird, leider auch im (außer-)curricularen Kontext der Universität, noch zu wenig behandelt. Wir verstehen die Philipps-Universität Marburg als diversen und offenen Raum, in dem sich auch marginalisierte Gruppen zu Wort melden können, ohne Angst vor Diffamierung haben zu müssen. Wir hoffen, dass Sie unser Verständnis der Universität als vielfältigen Raum der Diskussion teilen.
Die Universität ist ein Raum der (wissenschaftlichen) Diskussion. Die Austragung von Meinungsverschiedenheiten in Forschungsgegenständen sehen wir daher an der Universität richtig platziert. Deshalb laden wir Sie, das Unipräsidium und auch die RIAS ein, bei unserer Veranstaltung teilzunehmen und in einer gemeinsamen (gern auch kritischen!) Diskussion über antimuslimischen Rassismus Fortschritte zu erzielen und neue Erkenntnisse zu gewinnen. Sollten Ihrerseits weiterhin Unsicherheiten bestehen, sind wir gerne bereit ein ausgereiftes Sicherheits- und Moderationskonzept für die Veranstaltung zu teilen sowie parlamentarische Beobachter als öffentliche Begleitung aus dem hessischen Landtag hinzuzuziehen (Dr. Ulrich Wilken, Landtagsvizepräsident).
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag,
Viele Grüße
Aktivist*innen von Die Linke.SDS
1 Vgl. Antisemitismus-Definition „The Jerusalem Declaration: https://jerusalemdeclaration.org/;
vgl. Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung „Der BDS-Beschluss ist keine Eingriffsberechtigung in die Tätigkeit von Kulturinstitutionen“: https://www.antisemitismusbeauftragter.de/SharedDocs/interviews/Webs/BAS/DE/2021/BZ_Haustein_BDS.html
vgl. „Von Jüdischen Und Israelischen Wissenschaftler An Deutsche Parteien Zu ‚BDS‘: https://de.scribd.com/document/410140639/Aufruf-von-Judischen-und-Israelischen-Wissenschaftler-an-Deutsche-Parteien-zu-BDS )